Bündnis´90 / Die Grünen

Ortsverband Odenthal

Herzenssache 3 - Haushalt und Finanzen

Auch Odenthals Haushalt und Finanzen sind für uns eine Herzenssache!
Denn ohne einen ausgeglichenen Haushalt bleiben Wünsche nur Träume und Gestaltungsideen auf der Strecke!
Seit 2024 sind wir im Haushaltssicherungskonzept.
Das bedeutet, alle Vorhaben muss die Gemeinde der Kommunalaufsicht zur Freigabe vorlegen – das schränkt unsere Möglichkeiten massiv ein.

In den letzten Jahren haben wir deshalb konsequent wesentliche Anträge eingebracht, um unnötige Investitionen zu verhindern, sinnvolle Maßnahmen kostengünstig zu realisieren und wichtige Akzente für die zukünftige Personalstruktur der Verwaltung zu setzen.

So konnten wir zwar die Erhöhung der Grundsteuer für den Doppelhaushalt 2025 / 2026 nicht verhindern, aber dennoch in der Höhe deutlich senken.

Diesen Weg werden wir auch in Zukunft für Odenthal konsequent fortsetzen.

Faktencheck Haushalt und Finanzen

Unsere Haushaltsprobleme

Unsere Haushaltsprobleme

Das strukturelle Problem des Haushalts wurde stark in den Jahren 2014 – 2021 aufgebaut durch hauptsächlich folgende Punkte

1. Starker Stellenzuwachs In den Jahren 2014-2021:

es wurden 19,5 Stellen (von 73 auf 92,5 Stellen) in der Verwaltung aufgebaut (27%) und damit einhergehend Personalkostenanstieg seit 2014 von ca. 2 Mio € jährlich (2014 = 5,022 Mio€; 2020 = 7,050 Mio€)

2. Starker Anstieg der Investitionstätigkeit mit den einhergehenden „Nebeneffekten“

höhere Abschreibungen (Abschreibungen 2014 = 2,987 Mio€; 2022 3,817Mio€ und damit ein ergebniswirksamer Anstieg von 830.000,-€ jährlich),

Zinsen, Personalaufwand für Umsetzung und Unterhaltung

3. gleichzeitig Aufschiebung notwendiger Sanierungen (z.B. Straßen,Rohrleitungen)

Diese gestiegenen Aufwendungen führten dazu, dass der Odenthaler Gemeindehaushalt in den Jahren seit 2014 nur selten ausgeglichen sondern meistens defizitär war.

Was haben wir Grünen getan: 

Mit unserem großen Stimmenanteil nach der letzten Kommunalwahl haben wir uns aufgrund der komplexen Materie und des drohenden Haushaltssicherungskonzepts (HSK) fachlich durch einen Kämmerer im Ruhestand beraten lassen, um im Thema Haushalt die relevanten Stellschrauben zu identifizieren. Aus Schulungen und Beratungsgesprächen inklusive Sichtung der Haushaltsunterlagen der letzten 10 Jahre haben wir neben anderen Anträgen zwei Kernanträge abgeleitet.

Uns war klar, die Haushaltssituation ist nicht kurzfristig, sondern nur mittel- bis langfristig in den Griff zu bekommen durch

  • gezielte notwendige Investitionen

  • bei gleichzeitigem Verzicht auf schöne, aber nicht notwendige Projekte z.B. ISEK (Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept).

Alle Investitionen zu streichen ist nicht zielführend, da darunter die Substanz der Gemeinde leidet bzw. marode wird und es im Anschluss zu noch höheren Folgekosten kommt. Außerdem kann aufgrund gesetzlicher Vorgaben auf bestimmte Investitionen z.B. Flüchtlingsunterbringung oder Bereitstellung von OGS Plätzen gar nicht verzichtet werden.

Auch eine Optimierung der Personalkosten muss über einen längeren Zeitraum geplant werden durch:

  • Nicht-Nachbesetzung von Stellen im Falle von Fluktuation oder Ausscheiden aus Altersgründen

  • Prozessoptimierung und damit Entlastung der vorhandenen Mitarbeiter

  • Verbesserung der Serviceleistungen und Konzentration auf pflichtige Aufgaben

  • Verminderung der Anträge und Prüfaufträge an die Verwaltung seitens der Politik, um Arbeitsaufwand zu verringern

Dieses Wissen hat uns geleitet im märz 2022 zwei sehr weitgreifende Anträge zu stellen, die wir im Gemeinderat, teilweise modifiziert, einstimmig durchbekommen haben.

Antrag 1 Personalkostenentwicklung 

Antrag 2 Investitionsvolumen steuern 

Wir haben die Anträge gestellt, um ein HSK zu vermeiden.

Ziel war es, die Investitionstätigkeit zu verlangsamen bzw. zu senken, da sich Investitionen über die Abschreibungen auf das Ergebnis der Gemeinde auswirken (Bsp: Schulbau für 5.000.000 € wird über 50 Jahre abgeschrieben, das bedeutet im Haushalt der Gemeinde ergibt sich eine jährliche Belastung von 100.000,-€). Wenn Geld für die Investition aufgenommen werden muss, wirken sich auch noch die Zinsen negativ auf das Ergebnis aus (z.B. 5.000.000,-€ für den Schulbau bei 2% Zinsen macht 100.000,-€ Belastung für das Haushaltsergebnis in Form der Zinsen im ersten Jahr und dann langsam sinkend entsprechend der Tilgungsrate des Kredits).

Durch die seit 2020/21 hinzu kommenden Problematiken wie

  • die Coronapandemie,
  • die Flutkatastrophe,
  • der Ukrainekrieg,
  • Aufgabenerhöhungen durch den Bund,
  • Umlageerhöhungen durch den Kreis,
  • zögerliche Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen in Verwaltung und Politik
  • weltwirtschaftliche Problematiken, die sich auf das Zinsniveau auswirken und die Inflation steigen lassen,

hat sich das Haushaltssicherungskonzept nicht verhindern lassen. Seit 2024 ist die Gemeinde Odenthal im HSK.

Haushaltssicherungskonzept (HSK)

Haushaltssicherungskonzept (HSK)

Was ist das Haushaltssicherungskonzept gemäß §76 GO NRW?

Jede Gemeinde ist angehalten den Haushalt bzw. das Jahresergebnis der Gemeinde auskömmlich zu gestalten, d.h. ein mindestens ausgeglichenes Jahresergebnis zu erzielen. Jedes positive Ergebnis erhöht das Eigenkapital. Negativergebnisse, also Jahresfehlbeträge, hingegen vermindern das Eigenkapital der Gemeinde.

In das Haushaltssicherungskonzept kommt man, wenn die Gemeinde

  • 2 Jahre hintereinander jeweils mehr als 5% der allgemeinen Rücklage (Teil des Eigenkapitals) „vernichtet“ durch ein negatives Jahresergebnis

  • oder einmal mehr als 25% Rückgang der allgemeinen Rücklage durch ein Haushaltsdefizit verursacht wird.

Das Haushaltssicherungskonzept ist ein Sanierungskonzept. Darin wird dargelegt, wie die Gemeinde gedenkt das Haushaltsdefizit abzubauen und das Entstehen neuer Defizite zu verhindern.

Hierbei gibt es zwei grundsätzliche Möglichkeiten – Kosten zu senken oder Erträge zu erhöhen

Außerdem ist zu benennen, bis wann der Haushaltsausgleich wiederhergestellt ist.

Das HSK muss der Kommunalaufsicht vorgelegt und von ihr genehmigt werden. Dies passiert dann, wenn schlüssig dokumentiert wird, wie die Gemeinde es schafft, in maximal 10 Jahren wieder ausgeglichene Ergebnisse zu erzielen.

Das Haushaltssicherungskonzept ist ein Mittel, um eine Überschuldung (Aufzehrung der allgemeinen Rücklage) einer Gemeinde zu verhindern.

Welche Folgen hat das HSK für die Gemeinde?

Die Gemeinde ist in ihren Handlungen eingeschränkt. Sie kann Aufgaben wahrnehmen und finanzieren, die rechtlich verpflichtend sind und auch ebensolche Investitionen in dem nötigen Rahmen tätigen. Aber nicht pflichtige (Wunsch-)Projekte kann sie nicht beginnen.

Entwicklung der Grundsteuer

Entwicklung der Grundsteuer

Die zuvor genannten Anträge dienen der Senkung der Kosten, werden aber nur langfristig Wirkung zeigen.

Die Erhöhung der Erträge ist eine andere Möglichkeit den Haushalt auszugleichen.

Um Erträge langfristig zu erhöhen, wollen wir Grünen stilles Gewerbe in Odenthal fördern. Hier unterstützen wir die Verwaltung gerne.

Mehr Zuzug ist keine wirksame Möglichkeit die Erträge im Haushalt zu erhöhen. Während die Folgekosten des Zuzugs wie Schaffung weiterer Kita-Plätze, OGS, Schulausbau, Straßensanierung durch mehr Verkehr etc. in vollem Umfang zu Lasten der Gemeinde gehen, bleiben die Steuermehreinnahmen nur zum Teil in der Gemeinde und werden zum großen Teil an Kreis und Bund abgeführt.

Um kurzfristig Erträge zu erhöhen, ist die Maßnahme der Steuerhöhung leider die einzige Möglichkeit, um den Haushalt bei allen anstehenden Notwendigkeiten langfristig auszugleichen. Deshalb wurde der Hebesatz für die Grundsteuer B um knapp 18% angehoben von 790 auf 930 Punkte.

Jahr

Grundsteuer A

Grundsteuer B

Gewerbesteuer

2020

270

540

424

2021

270

540

424

2022

270

680 +140

424

2023

270

680

424

2024

270

790 + 110

424

2025

362

930 + 140

424

18% sind schon ein ordentlicher Anstieg aber tatsächlich in vielen Fällen nur ein kleiner Teil des realen Anstiegs, da dieser in erheblichem Maße durch die Grundsteuerreform 2025 verursacht wurde. 

Grundsteuerreform 2025

Bei der Grundsteuer 2025 in Odenthal kommt es zu stark unterschiedlichen Veränderungen für unterschiedliche Häuser. Das geht in erster Linie auf die durch Urteil des Verfassungsgerichts 2018 notwendig gewordene Grundsteuerreform der Bundesregierung für 2025 zurück.

Dies bedeutet, dass die Anhebung des Hebesatzes der Gemeinde bei den vielen Haushalten in Odenthal „nur“ einen (kleinen) Teil des Anstiegs bedingt.

Personalentwicklung

Personalentwicklung

In den vergangenen rund 10 Jahren ist die Personalentwicklung bis heute auf knapp mehr als 100 Mitarbeitende angewachsen, sicher immer wieder gut begründet. 

Eine Zunahme der Stellen ist ein wesentliches Problem für den Haushalt: zunehmende Personalkosten. 

Niemand aus der Politik möchte Personal entlassen. Wir Grünen haben mit unseren Anträgen aus dem Jahr 2022 der Verwaltung den Auftrag gegeben, sich langfristig mit der Stellenplanentwicklung zu befassen. Wichtige Stellschrauben in der Zukunft sind: 

  • freiwerdende Stellen auf Grund von Eintritt in den Ruhestand hinsichtlich Notwendigkeit und Umfang der Nachbesetzung zu prüfen, und
  • eine gute Aufgabenkritik durchzuführen - Sind Dienstleistungen in gleicher Art und Weise weiterhin erforderlich, was soll / kann die Kommune noch leisten.

 

Unterbringung geflüchteter Personen

Unterbringung geflüchteter Personen

Die Gemeinde Odenthal bekennt sich zur gesetzlichen Verpflichtung der Aufnahme von geflüchteten Menschen.
Gemäß § 1 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes ist Odenthal genau wie alle anderen 395 Städte und Gemeinden in NRW verpflichtet, ausländische Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen.
Die Zuweisung der Flüchtlinge erfolgt durch die Bezirksregierung Arnsberg und richtet sich nach einem Verteilschlüssel, der alle Städte und Gemeinden gleichsam berücksichtigt (§ 3 Flüchtlingsaufnahmegesetz).

Aktuell liegt die Aufnahmeverpflichtung bei 291 Geflüchteten dem die Gemeinde zu 90 % nachgekommen ist (Stand 9.5.2025). In den Flüchtlingsunterkünften der Gemeinde leben derzeit 335 Personen. In angemieteten Räumlichkeiten leben weitere 21 Personen und rund 200 Menschen sind in privatem Wohnraum untergekommen.
Freie Betten sind kaum vorhanden. Da privater Wohnraum äußerst knapp ist, können nicht so viele Personen dorthin vermittelt werden als neue Flüchtlinge neu zugewiesen werden.

Letzte Entscheidungen im Rat
Vor diesem Hintergrund hatte die Gemeindeverwaltung um eine Beschlussfassung geworben auf dem Wanderparkplatz im Ortsteil Höffe eine neue Flüchtlingsunterkunft zu bauen.
Vorgeschlagen wurden vier Varianten mit Unterbringungskapazität bis zu 80 , 60, 40 oder 20 Personen.
Ziel war es drohende Turn- oder Trauerhallenbelegungen zu vermeiden und auch Entlastung für die Unterkunft am Steinhauser Busch zu schaffen, die dringend saniert bzw. erneuert werden müsste.
In der Ausschussitzung Planen&Bauen am 13. März wurde keine der vier vorgelegten Varianten beschlossen.
Alle Optionen von 40 - 80 Personen wurden von CDU, SPD und FDP abgelehnt), die kleinste Lösung (bis zu 20 Personen) war wirtschaftlich nicht tragbar und hätte kaum Entlastung gegeben.
In der Ratssitzung am 8. April wurde dann lediglich beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, aufgrund des Zustandes der Unterbringungsstätte Am Steinhauser Busch 8 und der fehlenden Alternativunterbringungsmöglichkeiten zunächst nur die erforderlichen baulichen Maßnahmen (Brandschutz etc.) für eine weitere Nutzung der Wohngebäude Am Steinhauser Busch zur Unterbringung von Geflüchteten durchzuführen.

3. Ausblick
Die Fraktion B90/Die Grünen sieht die Gemeinde weiterhin in der Pflicht für eine menschenwürdige Unterbringung von Geflüchteten zu sorgen.
Mit einem spürbaren Nachlassen des Flüchtlingsstroms nach Europa wird aufgrund der aktuellen geopolitischen Weltlage nicht gerechnet. Somit ist es fahrlässig, die Schaffung von Wohnraum für Geflüchtete zu vernachlässigen.

Die "Alte Kaplanei"

Die "Alte Kaplanei"

Die denkmalgeschützte „Alte Kaplanei“ neben dem Rathaus bzw. der Kirche St.Pankratius kann seit ein paar Jahren nicht mehr genutzt werden. Der Sanierungsbedarf ist zu groß, würde nach groben Schätzungen rund 1 Mio. EUR betragen. Diese Finanzmittel sind im Gemeindehaushalt nicht abbildbar. Auch eine notdürftige Sanierung zwecks Nutzung als gemeindliche Unterkunft war finanziell und aufgabentechnisch durch die Gemeinde nicht zu leisten.

Ende 2023 / Anfang 2024 hat der Gemeinderat entschieden, das Gebäude zu verkaufen. Aktuell laufen die Vertragsabwicklungen sowie eine Anpassung des Bebauungsplans. Der Käufer möchte in der Alten Kaplanei ein Café einrichten, mit einer Terrasse / Wintergarten im rückwärtigen Bereich.

Wir Grüne haben den Verkauf des Gebäudes befürwortet und wir freuen uns auf die geplante Nutzung als Cafébetrieb.